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Bei einer Zwangsversteigerung ersteigern
Ein Haus ersteigern!




Tipps zur Zwangsversteigerung

1. Lassen Sie die Hand unten, dies ist leider kein Witz, sonst haben Sie etwas ersteigert. Sagen Sie dieses auch Ihrer Begleitung. Es könnte das teuerste am Kopf kratzen Ihres Lebens werden.

2. Schauen Sie sich erst einmal (es können auch mehrere sein) eine Zwangsversteigerung an, bevor Sie mitmachen.

3. Lassen Sie sich nicht hochtreiben. Eine Zwangsversteigerung dauert meistens eine halbe bis eine Stunde, die wichtigsten Gebote kommen in der Regel in den letzten Minuten. Lassen Sie sich nicht zu einem Gebot verleiten, dass Sie später bereuen.

Vorbereitungen zur Zwangsversteigerung

Sie brauchen 10 % der Summe für die Sie ersteigern wollen. Seit dem 16. Februar 2007 ist die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen! Sprechen Sie am besten mit Ihrer Bank. Vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht.

Die Zwangsversteigerung

Es gibt einen so genannten Erst- und Zweittermin. Dieses müssen Sie beachten.

Zuerst gibt ein Rechtspfleger den Inhalt der Akte bekannt. Das kann etwas dauern, es kommen einige Hinweise, hierbei können und sollten Sie Fragen stellen, wenn Ihnen irgendwas unklar ist. Dann geht es richtig los, es werden Gebote abgegeben. Haben Sie den Zuschlag erhalten kann der Gläubiger 10 Prozent der Summe als Sicherheitsleistung verlangen.

Aber:

Liegt das höchste Gebot beim Ersttermin über 70 Prozent des vom Gericht festgelegten Verkehrswerts, geht die Immobilie weg. Bei weniger als 50 % verweigert der Rechtspfleger aber zum Schutz des Schuldners den Zuschlag. Liegt das Gebot zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswerts, entscheidet der oder die Gläubiger selbst.

Und jetzt wird es interessant. Wird beim sogenannten Ersttermin kein Ergebnis erzielt, muss ein neuer Termin angeordnet werden, bei dem es keine Grenzen mehr gibt. Das ist jetzt Ihre Möglichkeit, eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung günstig zu erwerben.

Noch einmal: Wenn also ein Zweittermin festgelegt wird, können Sie für wenig Geld die ganze Immobilie ersteigern. Das höchste Gebot zählt.

Nach der Zwangsversteigerung

Haben Sie die Immobilie ersteigert, so bestimmt der Rechtspfleger einen Verteilungstermin, in diesem wird der Versteigerungserlös dem, oder den Gläubigern zugeteilt. Zu diesem Termin müssen Sie den ganzen Rest bezahlen, einschließlich Zinsen (ca. 4%). Auch die Verfahrenskosten, die Grunderwerbssteuer sowie die Gebühren für den Grundbuch-Eintrag müssen Sie bezahlen.



Bitte beachten Sie auch die Seite Zwangsversteigerung.

Es gibt jede Menge Bücher zu dem Thema Zwangsversteigerungen, hier steht nur das Wichtigste, es gibt einfach zuviele Tipps und Tricks, wenn Sie wirklich bei einer Zwangsvesteigerung was ersteigern wollen, so müssen Sie noch viel mehr Informationen einholen.



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