Makler
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Makler
Sie sind besser als Ihr Ruf. Aber der ist teilweise sehr schlecht. Vielleicht spielt der Neid eine gewisse Rolle, weil einige Makler sehr gut verdienen, aber längst nicht alle.
Ein Makler braucht eine Erlaubnis nach § 34 c Gewo (Gewerbeordnung). Auch unterliegen Makler dem Gesetz und der Beobachtung Ihrer Mitbewerber, was dafür sorgt, dass die meisten sich strikt an die Gesetze halten. Könnte es nicht doch sein, dass der Neid eine Rolle spielt.
Was man wissen muss ist, das der Makler eine Immobilie verkaufen will, je höher, je mehr Provision erhält er, es liegt also in seinem Interesse die Immobilie möglichst teuer zu verkaufen. Aber seien wir fair, hätten Sie die Immobilie ohne Ihn gefunden? Oder hätten Sie ihr Haus ohne Ihn verkauft?
Es kann sinnvoll sein einen Makler einzuschalten, sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer. Aber natürlich arbeitet der nicht umsonst, er möchte eine Provision beim Erfolg, und hierum gibt es häufig Streit.
Makler werden(Eigentlich passt das Thema hier nicht! Aber viele wollen Makler werden.)
Es gibt doch schon so viele, und nur ca. 400 000 Immobilien wechseln jedes Jahr den Besitzer, und längst nicht alle durch Makler. Es ist schon sehr interessant, das alle auf die Immobilienmakler schimpfen, aber viele einer werden wollen. Sie brauchen Aufträge, einen "langen Atem" und viel Glück. Ja es gibt Makler die sind sehr reich geworden, aber nicht alle können Luxus Villen verkaufen. Die Zahl derer die es einmal versuchten und jetzt längst ganz was anderes machen ist groß. Sie können sich bei einem Makler bewerben, oder einen Kursus besuchen. Makler sind untereinander Konkurrenten, es weht ein scharfer Wind, und Aufträge sind knapp. Durststrecken sind nicht selten, mahl gibt es nicht genug Käufer, mahl nicht genug Verkäufer. Doch diese Seite kann Ihnen hier nur bedingt weiterhelfen, dieses würde zu umfangreich. Sie können hier nur einen kleinen Überblick bekommen.
Der Immobilienmakler, um den es hier geht, ist ein so genannter Vermittlungsmakler. Er braucht die schon erwähnte Gewerbeanmeldung nach § 34 c Gewerbeordnung. Der Immobilienmakler erhält für seine Arbeit, eine Courtage (was ein anderer Ausdruck für Provision ist), wenn er Erfolg hat. Und zwar nur dann. Alle Leistungen des Maklers erfolgen auf sein eigenes Risiko, er hat keine Ansprüche bei Misserfolg. Es gibt allerdings Makler die eine Aufwandsentschädigung vereinbaren, allerdings könnte dieses den Verkäufer von seiner Unterschrift, unter den Vertrag abhalten.
Von Bundesland zu Bundesland sind unterschiedliche Provisionen üblich, diese kann 6-3 Prozent betragen. Hierzu kommt noch die MWST. Was auch möglich ist, ist eine Mehrerlösvereinbarung, hierbei wird auf die Courtage verzichtet, man einigt sich auf einen Preis, und wenn der Makler die Immobilie teurer verkauft, wird der Mehrerlös zwischen Verkäufer und Makler geteilt. Bei Gewerbeobjekten kann die Courtage frei vereinbart werden. Bei Wohnraumvermittlungen an privat ist es auf zwei Netto-Monatsmieten zzgl. MwSt. begrenzt (Wohnraumvermittlungsgesetz).
Maklervertrag
Um seine Ansprüche zu sichern, und um alles zu klären ist der Maklervertrag von großer Bedeutung für den Immobilienmakler. Wenn Sie wirklich Makler werden wollen besorgen Sie sich am besten ein Muster. Hier kann nur das wichtigste geklärt werden.
Der für den Makler wichtigste Bestandteil ist vermutlich die Höhe seiner Provision.
Es gibt drei unterschiedliche Arten des Maklervertrages:
1. Der Alleinauftrag, wobei keine anderen Makler, das gleiche Objekt verkaufen dürfen. Doch kann der Verkäufer sein Objekt weiter selbst verkaufen.
2. Der qualifizierte Alleinauftrag bedeutet für den Makler die aller größte Sicherheit, da der Verkäufer nicht selbst tätig werden darf und alle Interessenten, sogar auch wenn er Sie selbst gefunden hat, an den Makler verweißt. Der dann sogar hierfür seine Courtage bekommen würde.
Alleinaufträge müssen zum Schutz des Auftraggebers befristet sein.
3. Der so genannte Allgemeinauftrag. Hier kann der Verkäufer aber auch der Käufer noch andere Makler mit dem gleichen Objekt betrauen und auch selbst tätig werden. Der Makler hat keine große Sicherheit, der Verkäufer schon, er kann mehrere Makler für sich arbeiten lassen. Allerdings ist das Interesse der Makler so ein Objekt zu bekommen auch geringer.
Sie werden hier jedoch dringend Musterverträge und/oder rechtliche Hilfe benötigen. Eigenformulierungen könnten im Streitfall vor Gericht nachteilig für den Makler sein. Und es gibt häufig Streit, wenn es ums Geld geht! Die Gerichte sind nicht immer auf Seiten der Makler. Hier ist dringend Beratung nötig.
Es gibt verschiedene Verbände. Sie sollten sich bei diesen erkundigen, einige bieten auch Kurse an. Fragen Sie hierbei doch einmal wie viel Makler es gibt, teilen Sie die Anzahl der verkaufen Objekte des Jahres durch diese Zahl. Und jetzt bedenken Sie das längst nicht alle Häuser durch Makler verkauft werden, und das einige große Makler mehrere Häuser verkaufen. Was bleibt für Sie übrig? Bei den Mieten können Sie genau so vorgehen.
Bitte bedenken Sie, dass Zahlen und Gesetze sich schnell ändern, bitte prüfen Sie alles nach.
Doch so ein Maklerkursus kann sehr interessant sein. Und ja, es gibt wirklich Makler, die sehr reich sind!
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